Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
Diese Bedingungen betreffen neue Verträge über Maschinen, Rohstoffe und Leistungen der Eistechnikcenter GmbH, Jüterboger Str. 31 A, 14943 Luckenwalde, Deutschland, sofern sie vor Vertragsschluss wirksam vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Bereits geschlossene Verträge werden durch eine Aktualisierung dieser Website nicht geändert.
1. Geschäftskunden und Geltungsbereich
Unser Verkaufsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, die für ihre unternehmerische Tätigkeit handeln. Die tatsächlichen Umstände des Geschäfts bestimmen die rechtliche Einordnung. Die Angabe eines Firmennamens oder eine Erklärung im Formular allein schließt gesetzliche Verbraucherrechte nicht aus.
Abweichende Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit wir ihrer Einbeziehung zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig von ihrer Form vorrangig; gesetzlich vorgeschriebene Formerfordernisse bleiben unberührt.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Die Produktdarstellung auf dieser Website ist eine Einladung zur Anfrage. Das Absenden eines Kontakt- oder Beratungsformulars ist keine Bestellung und begründet keine Zahlungspflicht. Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Anfrage.
Nach Klärung von Gerät, Ausführung, Einsatzort und Lieferumfang erhalten Sie ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots innerhalb seiner Gültigkeitsfrist oder durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung zustande. Schweigen auf eine Bestellung gilt nicht als Annahme. Technische Ausführung, Zubehör, Preis und Liefertermin ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Vertragssprache ist Deutsch.
3. Preise, Umsatzsteuer und Lieferung nach Österreich
Geräte- und Rohstoffpreise für Geschäftskunden werden in Euro als Nettopreise angegeben. Hinzu kommen gegebenenfalls gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer sowie die vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesenen Kosten für Transport, Versicherung, Montage, Inbetriebnahme oder Einweisung. Welche Leistungen enthalten sind, ergibt sich aus dem Angebot.
Bei einer Warenlieferung aus Deutschland an ein Unternehmen in Österreich kann eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen. Dies setzt unter anderem eine gültige, verwendete österreichische UID-Nummer, den Erwerb für das Unternehmen sowie die erforderlichen Liefer-, Transport- und Buchnachweise voraus. Die UID wird vor der entsprechenden Abrechnung geprüft. Eine österreichische Lieferadresse allein begründet keine Steuerbefreiung.
Der Erwerber hat einen innergemeinschaftlichen Erwerb nach den für ihn geltenden österreichischen Vorschriften zu behandeln. Bei fehlenden Voraussetzungen, Abholungen, Montage- oder sonstigen Dienstleistungen ist die Besteuerung gesondert zu bestimmen. Der Steuerausweis richtet sich nach dem konkreten Geschäft und wird im Angebot beziehungsweise in der Rechnung ausgewiesen.
Die Bruttopreise im Açaí-Rechner sind ausschließlich veränderbare Beispiele für Ihren späteren Portionsverkauf an Gäste. Sie sind keine Maschinenpreise. Finanzierungen und Leasing setzen eine gesonderte Vereinbarung und gegebenenfalls die Zustimmung des Finanzierungspartners voraus.
4. Zahlung
Fälligkeit, Anzahlungen und Zahlungsweise ergeben sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung. Skonto wird nur bei entsprechender Vereinbarung gewährt. Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte sowie die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen bleiben unberührt; ebenso Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
5. Lieferung, Aufstellung und Mitwirkung
Lieferumfang, Lieferadresse und vereinbarte Termine werden im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung festgehalten. Der Kunde stellt die vereinbarten räumlichen und technischen Voraussetzungen bereit, insbesondere Zugang, Tragfähigkeit, Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse sowie ausreichende Be- und Entlüftung, soweit diese für das Gerät erforderlich sind.
Erkennbare Verzögerungen teilen wir mit. Gesetzliche Rechte bei Lieferverzug bleiben bestehen. Bei einer vom Kunden gewünschten Verschiebung stimmen die Parteien den neuen Termin und gegebenenfalls anfallende, angemessene Zusatzkosten ab.
Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den vereinbarten Lieferbedingungen. Die Vereinbarung einer Montage oder Abnahme wird dabei berücksichtigt.
6. Abnahme, Stornierung und Rücktritt
Der Kunde nimmt vertragsgemäß bereitgestellte Ware zum vereinbarten Termin ab. Bei schuldhafter Nichtabnahme oder einer anderen Pflichtverletzung können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche entstehen. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwertungsmöglichkeiten sind anzurechnen.
Ein allgemeines verbraucherrechtliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht besteht bei reinen Unternehmergeschäften nicht. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln, Verzugs oder anderer Pflichtverletzungen bleiben unberührt. Eine einvernehmliche Stornierung und ihre Bedingungen werden gesondert vereinbart.
7. Mängel und Garantien
Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte nach dem anwendbaren Recht, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben anwendbar. Bitte melden Sie erkennbare Transportschäden und technische Mängel zeitnah mit Gerätedaten und einer Fehlerbeschreibung, damit wir die Bearbeitung veranlassen können.
Eine Garantie besteht nur, soweit sie ausdrücklich zugesagt wurde. Eine Herstellergarantie ist von den gesetzlichen Mängelrechten zu unterscheiden. Schäden durch Fehlbedienung, ungeeignete Aufstellung, nicht freigegebene Eingriffe oder natürlichen Verschleiß sind insoweit keine von uns zu vertretenden Mängel, als diese Umstände den jeweiligen Schaden verursacht haben. Ein pauschaler Ausschluss sämtlicher elektrischer Bauteile oder aller Mängelrechte ist damit nicht verbunden.
8. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Umfang einer übernommenen Garantie und nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem anwendbaren Produkthaftungsrecht.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Ausnahmen und Grenzen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum, soweit der Eigentumsvorbehalt nach dem am Lageort der Ware anwendbaren Recht wirksam ist. Der Kunde behandelt die Ware pfleglich und informiert uns unverzüglich über Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter. Eine Rücknahme erfolgt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für Unternehmerverträge wird deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Diese Rechtswahl lässt zwingende Vorschriften unberührt, die nach dem europäischen oder nationalen Kollisionsrecht ungeachtet der Rechtswahl anzuwenden sind, einschließlich gegebenenfalls einschlägiger österreichischer Eingriffsnormen.
Ein Gerichtsstand an unserem Geschäftssitz in Deutschland gilt nur, soweit er wirksam vereinbart werden kann und wurde. Zwingende Zuständigkeitsvorschriften bleiben unberührt. Sollte der Kunde entgegen der vorgesehenen Ausrichtung als Verbraucher handeln, entzieht die Rechtswahl ihm nicht den zwingenden Schutz des nach den gesetzlichen Kollisionsregeln maßgeblichen Verbraucherrechts.
Stand: 11. September 2026
